Entry: Erklärung zur Aufnahme des Studiums [#]
Auch: Antrag auf Zulassung zur Bachelor- oder Masterprüfung, Mantelbogen
Die „Erklärung zur Aufnahme des Studiums“ ist in der neuen Version der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (AllgStuPO) nicht mehr vorgesehen. Es ist aber völlig unproblematisch sie trotzdem abzugeben.
Das Referat Prüfungen stellt von Papierakten auf digitale Akten um, deshalb wird kein physischer Mantelbogen benötigt. Damit hat die Erklärung wirklich nur noch erklärenden Character und ist damit verzichtbar. Spätestens mit der Anmeldung zur ersten Prüfung kann sowieso davon ausgegangen werden, dass das Studium aufgenommen wurde.