§ 4a - Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Computer Science / InformatikComputer Science (Informatik)Grundlage für diese Änderung ist ein berufsqualifizierender deutscher oder gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums in der Fachrichtung Informatik oder einem fachlich nahestehenden Studiengang.
Ein fachlich nahestehender Abschluss ist in der Regel dann gegeben, wenn das zugehörige Studium folgende Anteile enthält:
- Mindestens 12 LP aus dem Bereich der Theoretischen Informatik
- Mindestens 12 LP aus dem Bereich der Technischen Informatik oder Informationstechnik
- Mindestens 12 LP aus dem Bereich der Methodisch-Praktischen Informatik
- Mindestens 12 LP aus dem Bereich der Theoretischen Informatik
- Mindestens 12 LP aus dem Bereich der Technischen Informatik oder Informationstechnik
- Mindestens 12 LP aus dem Bereich der Methodisch-Praktischen Informatik
- sowie mindestens 18 LP aus dem Bereich Mathematik.
Über die fachlich-inhaltliche Qualifikation entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
Die Lehrsprache im Studiengang ist Englisch.Grundlage für diese Änderung
Zugangsvoraussetzung ist ein Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau C1B2Grundlage für diese Änderung gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Über die Anerkennung der nachweisbar erworbenen Englischkenntnisse entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
Der Prüfungsausschuss informiert über anerkannte Nachweise der Sprachkenntnisse.
Bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, deren Muttersprache Englisch ist, gilt der Nachweis als erbracht.Grundlage für diese Änderung